Säulen unserer Zusammenarbeit:

  • Vertrauen
    Auf einen zuverlässigen und zielstrebigen Rechtsanwalt, der mit viel Engagement für Ihr Recht kämpft, sollten Sie nicht verzichten.
     
  • Beratung
    Wir prüfen die rechtlichen Zusammenhänge, nennen Ihnen dann in klaren Worten die Chancen und die eventuellen Risiken Ihres Falles.
     
  • Service
    Wir sind für Sie da. Für etwaige dringende Fälle erhalten Sie eine Handynummer. Wir sehen uns als Dienstleister.

Strafrecht

Strafrecht Krefeld
  • Haben Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten?
  • Liegt Ihnen ein Bußgeldbescheid vor, Sie sind sich aber keiner Schuld bewusst?
  • Sind Sie verhaftet worden?

Dann vergeuden Sie keine Zeit und nehmen Sie direkt Kontakt zu Rechtswalt Thorsten von Lennep auf, der sich im Bereich des Strafrechts auskennt. Das Strafrecht überschneidet sich mit derart vielen anderen Rechtsgebieten, dass Strafverteidigung im Regelfall nur von einem engagierten Strafverteidiger sinnvoll durchführbar ist.

Vorladung durch die Polizei / Staatsanwaltschaft

Sobald Sie eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten, ist ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden. Es handelt sich verständlicherweise um eine Ausnahmesituation, die emotional belastet. Nun ist es wichtig einen klaren Kopf zu behalten. Beachten Sie, dass Sie nicht verpflichtet sind, auf der Polizeiwache zu erscheinen. Anders sieht das Ganze hingegen aus, wenn Sie eine Vorladung durch den Richter oder die Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wenn Sie dieser Aufforderung nicht folgen, wird man Sie ggf. festnehmen. Bevor Sie überstürzt handeln, suchen Sie am besten sofort einen Anwalt auf. Rechtsanwalt Thorsten von Lennep aus Krefeld ist hierbei der richtige Ansprechpartner. Über Ihren Strafverteidiger erhalten Sie die Möglichkeit der Akteneinsicht und gelangen auf denselben Kenntnisstand wie die Ermittlungsbehörden.

Bußgeldangelegenheiten

Vor allem im Bereich Verkehrsrecht bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten kommen Bußgelder zum Tragen. Ob Sie zu schnell gefahren sind, trotz rotem Ampellicht eine Straße überquert oder im Halteverbot geparkt haben, in vielen Situationen können Sie mit Geldbußen konfrontiert werden. Doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtens. In erstaunlich vielen Fällen sind die vorliegenden Beweismittel – um einen Bescheid zu rechtfertigen – nicht ausreichend, oder der Bußgeldbescheid weist formale Fehler auf. Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sollte über einen Anwalt geschehen und muss im Einzelfall geprüft werden. Aufgrund langjähriger Erfahrungen kann Herr Rechtsanwalt von Lennep aus Krefeld die Erfolgschancen sehr genau abwägen. Beachten Sie außerdem, dass eine Einspruchsfrist besteht! Warten Sie daher nicht zu lange.

Trunkenheit im Verkehr / Fahren unter Drogeneinfluss

"Nur" ein Gläschen Wein oder ein Bier getrunken? Der Einfluss von Alkohol auf das Fahrverhalten darf nicht unterschätzt werden. Auch ohne einen Unfall verursacht zu haben, kann man ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille wegen sog. relativer Fahruntüchtigkeit (Ordnungswidrigkeit) belangt werden, wenn andere Anhaltspunkte hinzutreten ("alkoholbedingte Ausfallerscheinungen"). Liegt die Blutalkoholkonzentration während des Fahrens bei 1,1 oder mehr Promille, spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit (Straftat!). Ebenso wenig darf die Wirkung von sonstigen bewusstseinsbeeinflussenden Substanzen (Drogen) unterschätzt werden. Vor allem wenn Sie durch rauschbedingte Ausfallerscheinungen auffallen, können Sie in das Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten. Spätestens dann sollten Sie Herrn Rechtsanwalt von Lennep aus Krefeld aufsuchen.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (auch: Unfallflucht)

Sie haben einen Unfall verursacht und sind einfach weggefahren? Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt war und sich vom Unfallort entfernt, bevor er mit anderen Unfallbeteiligten Personalien etc. ausgetauscht oder eine angemessene Wartezeit (min. ca. 30 Minuten, z. B. OLG Düsseldorf, bei einem Unfall mit Personenschaden sogar ca. eine Stunde) eingehalten hat, wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Beachten Sie, dass mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort auch noch empfindliche Nebenstrafen wie Fahrverbote oder ein Entzug der Fahrerlaubnis drohen können! Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug also andere Autos oder Bauwerke beschädigt haben, hoffen Sie nicht darauf, dass das ja schon niemand gesehen haben wird und fahren davon. Geraten Sie dennoch in den Fokus der Ermittlungsbehörden, dann sollten Sie unbedingt Kontakt zu Rechtsanwalt Thorsten von Lennep aufnehmen.

Körperverletzung mit Todesfolge / Fahrlässige Tötung / Totschlag / Mord?

Diese und ähnliche Begriffe aus dem sog. Kapitalstrafrecht werden sicherlich von den meisten Menschen mit dem „Strafrecht“ assoziiert. Bei Straftaten, die sich gegen das menschliche Leben richten, ist die Hinzunahme eines Anwalts ganz besonders wichtig. Die Übergänge, nach denen anhand bestimmter Merkmale zwischen z. B. einer Körperverletzung mit Todesfolge, Fahrlässige Tötung, Totschlag oder sogar einem Mord unterschieden wird, sind fließend. Hierbei ist besonderes Können des Verteidigers gefragt, um das Gericht davon zu überzeugen, dass z. B. keine typischen Mordmerkmale vorliegen. Diese Unterscheidung hat einen erheblichen Einfluss auf das Strafmaß, da im Falle eines Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe droht! Rechtsanwalt Thorsten von Lennep ist auch Ihr Ansprechpartner und Strafverteidiger in allen kapitalstrafrechtlichen Angelegenheiten.

Bei drohender Verhaftung zum Anwalt

Sie selbst oder ein naher Angehöriger sind mit einem Haftbefehl konfrontiert bzw. sind verhaftet worden? Diese und ähnliche Situationen sind emotional sehr belastend und meist wissen die Betroffenen nicht, wie sie sich nun verhalten sollen. Ein im Strafrecht erfahrener Anwalt hingegen kann den Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe begegnen und seine Mandanten situationsgerecht verteidigen. Rechtsanwalt Thorsten von Lennep verfügt bereits über viele Jahre Erfahrung in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Schweigen! – Ihr gutes Recht und oft das Beste, was Sie machen können

Wer mit einem Straftatvorwurf konfrontiert wird, hat das Recht, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Genauso steht es Betroffenen jedoch auch zu, vom Schweigerecht Gebrauch zu machen. Aus der Erfahrung heraus rät der Krefelder Strafverteidiger Thorsten von Lennep zu Letzterem. Denn es gilt zu beachten: Unüberlegte, verfrühte Aussagen bieten oftmals viel Angriffsfläche und lassen sich im Nachhinein nur schwerlich bis gar nicht revidieren.

Der Haftbefehl

Damit ein Haftbefehl überhaupt in Vollzug gesetzt werden kann, bedarf es der richterlichen Prüfung. Rechtsanwalt von Lennep steht den Betroffenen in solchen Situationen mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus empfiehlt Herr von Lennep, sich eine Kopie des Haftbefehls aushändigen zu lassen. Ein Haftbefehl, der formale Fehler oder sogar fehlende wichtige Inhalte aufweist, bietet dem Anwalt erste Angriffspunkte im Rahmen der Strafverteidigung.

Untersuchungshaft und Besuchsrechte

Personen, die sich in Untersuchungshaft befinden, dürfen von Angehörigen besucht werden. Das Besuchsrecht ist jedoch zeitlich beschränkt und erfordert die formelle Beantragung eines Sprechscheins. Die Ausstellung eines solchen Scheins erfolgt über den zuständigen Richter bzw. Staatsanwalt. Wer zuständig ist, kann dem Aktenzeichen des individuellen Falls entnommen werden. Wenn das Aktenzeichen nicht bekannt ist, kann dieses auch über den Rechtsanwalt in Erfahrung gebracht werden.

Über die Seiten der Justizvollzugsanstalt können Besucher nützliche Informationen erhalten.